Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von CURZATE 60 WG
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt CURZATE 60 WG mit dem Wirkstoff Cymoxanil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) in Blumenkohle erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juni 2025 bis zum 12. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.525 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 4.700 ha.
CURZATE 60 WG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | CURZATE 60 WG |
Kultur(en) | Blumenkohle |
Schadorganismen | Falschen Mehltau (Peronospora parasitica) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Blumenkohle gespritzt oder gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den Zeitraum „Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis“ und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 15 bis BBCH 93 möglich. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 8 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,25 kg/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Blumenkohle wurde auf 14 Tage festgesetzt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.