Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von CURZATE 60 WG im Freilandgemüseanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt CURZATE 60 WG mit dem Wirkstoff Cymoxanil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) in Zucchini erhalten hat.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 27. Mai 2025 bis zum 23. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 177 kg begrenzt.

 

CURZATE 60 WG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

CURZATE 60 WG

Kultur(en)

Zucchini

Schadorganismen

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandgemüseanbau von Zucchini gespritzt oder gesprüht werden.

Der Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ist festgelegt auf den Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 77 bis BBCH 87.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 4 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,11 kg/ha in 1.000 Liter Wasser/ha. 

Die Wartezeit beträgt 3 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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