Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von CURZATE 60 WG in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt CURZATE 60 WG mit dem Wirkstoff Cymoxanil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) in Hopfen erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2025 bis zum 11. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.762 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von ca. 11.269 ha.
CURZATE 60 WG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | CURZATE 60 WG |
Kultur(en) | Hopfen |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandhopfenbau gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 32 bis BBCH 55 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Bei der Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.