Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Cymbal Flow in Hopfen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Cymbal Flow mit dem Wirkstoff Cymoxanil eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) in Hopfen erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 20. Mai 2025 bis zum 16. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 18.030 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 16.526 ha.
Cymbal Flow darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Cymbal Flow |
Kultur(en) | Hopfen |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandhopfenbau bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 32 bis BBCH 55 gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.