Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Exirel in Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere und Heidelbeere

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere und Heidelbeere erhalten hat.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 23. Mai 2025 bis zum 19. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.800 Liter begrenzt und ist ausreichend zur Behandlung von 1.100 ha mit zwei Anwendungen außerhalb von Wasserschutzgebieten und 200 ha mit einer Anwendung innerhalb von Wasserschutzgebieten.

 

Exirel darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Exirel

Kultur(en)

Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere und Heidelbeere

Schadorganismen

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freilandanbau von Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere, Heidelbeere gespritzt oder gesprüht werden.

Der Anwendungszeitpunkt im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich liegt nach festgestelltem Befall zwischen BBCH 81 bis BBCH 87. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Beandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tage eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha.Insgesamt dürfen maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden.

Die Wartezeit Johannisbeere, Heidelbeere beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger innerhalb von Wasserschutzgebieten im Freilandanbau von Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere, Heidelbeere gespritzt oder gesprüht werden.

Der Anwendungszeitpunkt im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich liegt nach festgestelltem Befall zwischen BBCH 81 bis BBCH 87. 

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Insgesamt dürfen maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr ausgebracht werden.

Die Wartezeit Johannisbeere, Heidelbeere beträgt 3 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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