Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Fonganil Gold

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Fonganil Gold mit dem Wirkstoff Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Pythium-Arten (Pythium spp.) in Zierpflanzen (Beet- und Topfkultur) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 5. Juni 2025 bis zum 2. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 600 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 70 ha.
Fonganil Gold darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Fonganil Gold |
Kultur(en) | Kohlrabi |
Schadorganismen | Blattläuse, Weiße Fliege |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger im Gewächshausanbau von Zierpflanzen in Beet- und Topfkultur gegossen werden. Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den Zeitraum „nach dem Topfen bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome“. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.