Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Karate Zeon
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Karate Zeon mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalothrin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Himbeere, Brombeere und Holunder erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juni 2025 bis zum 12. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 105 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für etwa 1.400 ha bei zwei Behandlungen.
Karate Zeon darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Karate Zeon |
Kultur(en) | Himbeere, Brombeere, Holunder |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Gewächshausanbau von Himbeere und Brombeere gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den Zeitraum BBCH 85 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung eingesetzt werden, d.h. dürfen maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr gesprüht werden. Die Wartezeit in Himbeeren und Brombeeren (Gewächshaus) wurde auf 3 Tage festgesetzt. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Himbeere, Brombeere und Holunder gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den Zeitraum BBCH 85 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,0375 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,0375 Liter/ha je Behandlung eingesetzt werden, d.h. dürfen maximal 0,075 Liter/ha in der Kultur/Jahr gesprüht werden. Die Wartezeit in Holunder, Himbeeren und Brombeeren (Freiland) wurde auf 3 Tage festgesetzt. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.