Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Mospilan SG in Futtererbse
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse in Futtererbse erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 30. Mai 2025 bis zum 26. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.250 kg begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 45.000 ha um Futtererbsen einmal zu behandeln.
Mospilan SG darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Mospilan SG |
Kultur(en) | Futtererbse |
Schadorganismen | Blattläuse |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger in Futtererbse gespritzt werden. Der Anwendungszeitpunkt wurde nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 41 bis BBCH 75. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.