Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Movento SC 100

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis) und Zitrusschmierlaus (Planococcus citri) Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere im Freiland und Gewächshausanbau erhalten hat.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 03. Juni 2025 bis zum 30. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 450 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 300 ha Anbaufläche.

 

Movento SC 100 darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Movento SC 100

Kultur(en)

Himbeere (ausgenommen Herbsthimbeere) und Brombeere jeweils im Freiland und im Gewächshausanbau der genannten Kulturen

Schadorganismen

Wollige Rebenschildlaus (Pulvinaria vitis) und Zitrusschmierlaus (Planococcus citri)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf in den genannten Kulturen gegen Adulte und Larven der genannten Schaderreger gesprüht werden.

Der Anwendungszeitpunkt wurde vor der Blüte und nach der Ernte, nach Warndienstaufruf ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich bis BBCH 57 und ab BBCH 89.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 14 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,75 Liter/ha in mindestens 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich..

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

Tags

Bernhard Bundschuh

LTZ Augustenberg
Neßlerstraße 25
76227 Karlsruhe
Tel.: 0721-9468-444