Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Novodor FC für den ökologischen Anbau von Kartoffeln
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Novodor FC mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis subspecies tenebrionis Stamm NB 176 eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel (ökologischer Anbau) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 30. April 2025 bis 27. August 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 75.000 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 6.000 ha im ökologischen Anbau.
Novodor FC darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Novodor FC |
Kultur(en) | Kartoffel (ökologischer Anbau) |
Schadorganismen | Kartoffelkäfer |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Produkt darf im Freilandanbau bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven des genannten Schaderregers im Larvenstadium L1 bis L4 und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gespritzt - auch als Unterblattbehandlung – werden. Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 4 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 5 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 5,0 Liter/ha in 400 bis 600 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit „F“ ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.