Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Orondis Evo

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juni 2025 bis zum 12. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 400 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von etwa 1.000 ha bei zwei Behandlungen.
Orondis Evo darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Orondis Evo |
Kultur(en) | Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) gespritzt werden. Der Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis wurde ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 13. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in den genannten Kulturen beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.