Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Orondis Evo für den Gemüseanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Falsche Mehltaupilze (Pseudoperonospora cubensis) in Flaschenkürbis, Gartenkürbis, Moschus, Kürbis, Patisson, Riesenkürbis und Zucchini erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 16. Mai 2025 bis zum 12. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.600 Liter begrenzt.

 

Orondis Evo darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Orondis Evo

Kultur(en)

Flaschenkürbis, Gartenkürbis, Moschus, Kürbis, Patisson, Riesenkürbis und Zucchini

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze (Pseudoperonospora cubensis)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandgemüsebau gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 40 bis BBCH 93 gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 1,0 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit in Flaschenkürbis, Gartenkürbis, Moschus Kürbis, Patisson und Riesenkürbis beträgt 14 Tage. 

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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