Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Orondis Evo für Gurke und Tomate im Gewächshausanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Orondis Evo mit den Wirkstoffen Azoxystrobin und Oxathiapiprolin eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Gurke und gegen Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) in Tomate erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 21. Mai 2025 bis zum 17. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 500 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für 250 ha bei zwei Behandlungen.

 

Orondis Evo darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Orondis Evo

Kultur(en)

Gurke und Tomate

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Gurke und Kraut- und Braunfäule

(Phytophthora infestans) in Tomate

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Gewächshausanbau der genannten Kulturen und Indikationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich ab BBCH 12 bis BBCH 89 gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in diesen Anwendungen und für die genannten Kulturen bzw. je Jahr wurde auf jeweils 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt in beiden genannten Kulturen jeweils 1,0 Liter/ha in 200 bis 800 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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