Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Previcur Energy für den Gemüseanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 19.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Previcur Energy mit den Wirkstoffen Propamocarb und Fosetyl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) für die Anwendung gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Blatt- und Stielgemüse (ausgenommen: Salate), Hülsengemüse, Wurzel- und Knollengemüse erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Mai 2025 bis zum 11. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.100 Liter begrenzt.

 

Previcur Energy darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Previcur Energy

Kultur(en)

Blatt- und Stielgemüse (ausgenommen: Salate), Hülsengemüse, Wurzel- und Knollengemüse deren Verwendungszweck die Nutzung als Baby-Leaf-Salat ist

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Produkt darf im Freilandgemüsebau gegen den genannten Schaderreger bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 39 gespritzt werden.

Die maximale Anzahl der Behandlungen in dieser Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf jeweils 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 2,5 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha

Die Wartezeit in Salat-Arten - ausgenommen Salate - beträgt 21 Tage.  

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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