Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Proplant im Freilandgemüseanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Proplant mit dem Wirkstoff Propamocarb eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 27. Mai 2025 bis zum 23. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 9.121 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 3.055 ha.
Proplant darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Proplant |
Kultur(en) | Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) und Kohlrabi |
Schadorganismen | Falscher Mehltau (Peronospora parasitica) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandgemüseanbau von Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) gespritzt werden. Der Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ist festgelegt auf den Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 39. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 3 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) beträgt 14 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandgemüseanbau von Kohlrabi gespritzt werden. Der Anwendungszeitpunkt bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis ist festgelegt auf den Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 13 bis BBCH 39. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 1,3 Liter/ha in 400 bis 1000 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit in Kohlrabi beträgt 14 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.