Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassung Quickdown in Kartoffeln

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 14.07.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Produkt Quickdown mit dem Wirkstoff Pyraflufen-ethyl eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) zur Krautabtötung in Saat- und Pflanzkartoffelbestände ausgesprochen hat.

 

Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung für die genannte Indikation und in der genannten Kultur begrenzt. Die Anwendung ist im Zeitraum zwischen dem 11.07.2025 - 07.11.2025 - und damit für exakt 120 Tage - möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 32.000 Liter begrenzt, und ist damit ausreichend für die Behandlung von etwa 20.000 ha Saat- und Pflanzkartoffelbestände.

 

Quickdown darf danach wie folgt eingesetzt werden:

 

Produkt

Quickdown

Kultur(en)

Saat- und Pflanzkartoffelbestände

Indikation

Krautabtötung

Angaben zur sachgerechten Anwendung Einsatz,

Aufwand und 

Wartezeit

Das Mittel darf im Freilandanbau von Kartoffeln (Pflanzkartoffel) zur Krautabtötung bis 14 Tage vor der Ernte gespritzt werden.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den beiden Anwendungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 4 Tagen eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,8 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha in Mischung mit 2,0 Liter Toil/ha. Je Kultur bzw. je Jahr dürfen maximal 1,6 Liter/ha Quickdown in Mischung mit Toil ausgebracht werden.

Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

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Bernhard Bundschuh

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