Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von Ridomil Gold R

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Ridomil Gold R mit den Wirkstoffen Kupferoxychlorid und Metalaxyl-M eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) in Rucola-Arten erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 13. Juni 2025 bis zum 10. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.955 kg begrenzt und ist damit ausreichend für 791 ha Behandlungsfläche.

 

Ridomil Gold R darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Ridomil Gold R

Kultur(en)

Rucola-Arten

Schadorganismen

Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Rucola-Arten gespritzt werden.

Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den Zeitraum „Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis“ und im Kulturentwicklungsbereich BBCH 41 bis BBCH 49 möglich.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 5,0 kg/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit in Rucola-Arten  wurde auf 14 Tage festgesetzt.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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