Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von SIVANTO prime

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 16.06.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Blattläuse in Salate Rucola-Arten und in Blatt- & Stielgemüse, Hülsengemüse und Wurzel- & Knollengemüse deren Verwendungszweck bestimmt ist zur Verwendung als Baby-Leaf-Salate erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 13. Juni 2025 bis zum 10. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.166 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.465 ha bei einer Behandlung.

 

SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Salate Rucola-Arten und in

Blatt- & Stielgemüse, Hülsengemüse und Wurzel- & Knollengemüse deren Verwendungszweck bestimmt ist zur Verwendung als Baby-Leaf-Salate

Schadorganismen

Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau von Salate Rucola-Arten gespritzt werden.

Der Anwendungszeitpunkt „Nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf“ wurde ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 41.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,625 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit in den genannten Kulturen beträgt 3 Tage.

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger gespritzt werden im Freilandanbau von Blatt- & Stielgemüse, Hülsengemüse und Wurzel- & Knollengemüse mit der vorgesehenen Nutzung als Baby-Leaf Salate.

Der Anwendungszeitpunkt „Nach Erreichen der Bekämpfungsschwelle oder nach Warndienstaufruf“ wurde ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich BBCH 12 bis BBCH 18.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,625 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit in den genannten Kulturen beträgt 3 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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