Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von SIVANTO prime in Blumenkohle und Kopfkohle
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren sowie Blattläuse und Weiße Fliegen in Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli, Chinesischer Broccoli) und Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Wirsing-, und Rosenkohl) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 23.05.2025 bis 19.09.2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 3.815 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung ausreichend für 6.104 ha bei einer Behandlung in Blumenkohlen und Kopfkohlen gegen Blattläuse oder Weiße Fliege, sowie auf 250 Liter begrenzt, ausreichend für 400 ha bei einer Behandlung in Blumenkohlen und Kopfkohlen gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren.
SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SIVANTO prime |
Kultur(en) | Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli, Chinesischer Broccoli) und Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Wirsing-, und Rosenkohl) |
Schadorganismen | Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren sowie Blattläuse und Weiße Fliegen |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst im Freilandgemüseanbau von Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli, Chinesischer Broccoli) Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Wirsing-, und Rosenkohl) gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich von Blumenkohle zwischen BBCH 41 bis 49 und im Kulturentwicklungsbereich von Kopfkohle zwischen BBCH 12 bis BBCH 39. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit in Kopfkohle beträgt 3 Tage. |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf beim Erreichen von Schadensschwellen oder nach Warndienstaufruf im Freilandgemüseanbau von Blumenkohle (Blumenkohl, Brokkoli, Chinesischer Broccoli) Kopfkohle (Rot-, Weiß-, Spitz-, Wirsing-, und Rosenkohl) gegen Blattläuse, Weiße Fliege gespritzt werden im Kulturentwicklungsbereich von Blumenkohle zwischen BBCH 41 bis 49 und im Kulturentwicklungsbereich von Kopfkohle zwischen BBCH 12 bis BBCH 39. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt. Die Aufwandmenge wird wie folgt differenziert:
Die Wartezeit in Blumenkohle beträgt 3 Tage. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.