Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von SIVANTO prime in Rote Bete

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren, Blattläuse in Rote Bete erhalten hat.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 23.05.2025 bis 19.09.2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 85 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von 337 ha bei einer Behandlung.

 

SIVANTO prime darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SIVANTO prime

Kultur(en)

Rote Bete

Schadorganismen

Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren, Blattläuse

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren, Blattläuse im Freilandanbau von Rote Bete gespritzt werden. 

Der Anwendungszeitpunkt wird im jeweiligen Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 19 bis BBCH 49 wie folgt differenziert:

  • Für Glasflügelzikaden: Nach Warndienstaufruf durch den amtlichen Pflanzenschutzdienst

  • Für Blattläuse: Bei Blattlausbefall nach Warndienstaufruf

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 1 Anwendung festgelegt.

Die Aufwandmenge beträgt 0,25 Liter/ha in 300 bis 600 Liter Wasser/ha.

Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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