Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von SpinTor
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2025
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Erdbeere (nur späte Sorten) - ausgenommen Remontierer - erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 15. Juni 2025 bis zum 12. Oktober 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 400 Liter begrenzt und ist damit ausreichend zur Behandlung von etwa 1.000 ha bei zwei Behandlungen.
SpinTor darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | SpinTor |
Kultur(en) | Erdbeere (nur späte Sorten), ausgenommen Remontierer |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger in Erdbeere (nur späte Sorten) - ausgenommen remontierende Sorten - gespritzt oder gesprüht werden. Der Anwendungszeitpunkt nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf wurde ebenso festgelegt wie der Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87. Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 3 Tagen eingehalten werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,2 Liter/ha in 200 bis 1.000 Liter Wasser/ha. Maximal dürfen 0,4 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden. Die Wartezeit beträgt 1 Tag. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.