Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung von SpinTor im Freilandobstanbau

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.05.2025

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) gegen Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Süß- und Sauerkirsche, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode erhalten hat.

Die Zulassung wird für die Zeit vom 23. Mai 2025 bis zum 19. September 2025 erteilt und ist damit für 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Menge wird auf 1.470 Liter begrenzt (ausreichend für etwa 3.500 ha Süßkirsche, 500 ha Sauerkirsche, 800 ha Pflaume (inkl. Zwetsche, Mirabelle und Reneklode) sowie für 100 ha Pfirsich und Aprikose (bei 0,15 Liter/ha und zweimaliger Behandlung).

 

SpinTor darf im Rahmen der Notfallzulassung wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

SpinTor

Kultur(en)

Süß- und Sauerkirsche, Pfirsich, Aprikose, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode

Schadorganismen

Kirschessigfliege (Drosophila suzukii)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger im Freilandanbau Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode, Pfirsich, Aprikose gespritzt oder gesprüht werden.

Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt auf den jeweiligen Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 85 bis BBCH 87, nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife.

Die maximale Zahl der Behandlungen in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr wurde auf 2 Anwendungen festgelegt. Zwischen den Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tage eingehalten werden.

Die Aufwandmenge beträgt 0,075 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Insgesamt dürfen maximal 0,15 Liter/ha je Behandlung; maximal 0,3 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.

Die Wartezeit wird wie folgt differenziert:

  • Süß- und Sauerkirsche: 5 Tage

  • Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode: 5 Tage

  • Aprikose, Pfirsich: 7 Tage

 

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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