Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassungen für Exirel
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 21.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Exirel mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird ausschließlich für das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und die Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) in Süßkirsche und Sauerkirsche vom 19. Mai 2026 bis zum 15. September 2026 erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.700 Liter, ausreichend für etwa 4.200 ha Fläche mit max. 2,0 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 300 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 1,0 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Die Zulassung wird ausschließlich für das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni 2026 bis zum 12. Oktober 2026 erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Menge wird auf 2.550 Liter, ausreichend für etwa 1.600 ha mit max. 1,5 Liter/ha bei zwei Behandlungen und 200 ha in Wasserschutzgebieten mit maximal 0,75 Liter/ha bei einer Behandlung, begrenzt.
Kombiniert aus allen Indikationen ergibt sich daraus eine bundesweite Gesamtmenge von 11.250 Liter.
Exirel darf danach wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | Exirel |
Anwendung 1 | |
Kultur(en) | Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE) |
Schadorganismen | Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata) und Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger außerhalb von Wasserschutzgebieten im Freilandanbau der genannten Kulturen gespritzt oder gesprüht werden
Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 1,0 Liter/ha je Behandlung; maximal 2,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Süßkirsche und Sauerkirsche (Freiland) beträgt 7 Tage. |
Anwendung 2 | |
Kultur(en) | Süßkirsche (PRNAV), Sauerkirsche (PRNCE) |
Schadorganismen | Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi, Rhagoletis cingulata), Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger innerhalb von Wasserschutzgebieten im Freilandanbau der genannten Kulturen gespritzt oder gesprüht werden
Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 1,0 Liter/ha je Behandlung; maximal 1,0 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Süßkirsche und Sauerkirsche (Freiland) beträgt 7 Tage. |
Anwendung 3 | |
Kultur(en) | Pflaume (PRNDO), Zwetschge (PRNDD), Reneklode (PRNDI), Mirabelle (PRNDS), Pfirsich (PRNPS) |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger außerhalb von Wasserschutzgebie-ten im Freilandanbau der genannten Kulturen gespritzt oder gesprüht werden
Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 2 Anwendungen und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Behandlungen begrenzt. Zwischen den beiden Behandlungen muss ein Behandlungsabstand von mindestens 7 Tagen eingehalten werden
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,75 Liter/ha je Behandlung; maximal 1,5 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Pfirsich, Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle beträgt 7 Tage |
Anwendung 4 | |
Kultur(en) | Pflaume (PRNDO), Zwetschge (PRNDD), Reneklode (PRNDI), Mirabelle (PRNDS), Pfirsich (PRNPS) |
Schadorganismen | Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) |
Einsatz, Aufwand und Wartezeit | Das Mittel darf gegen die genannten Schaderreger innerhalb von Wasserschutzgebie-ten im Freilandanbau der genannten Kulturen gespritzt oder gesprüht werden
Der Anwendungszeitpunkt ist festgelegt nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife im Kulturentwicklungsbereich zwischen BBCH 81 bis BBCH 87.
Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.
Die Aufwandmenge beträgt 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in maximal 165 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,75 Liter/ha je Behandlung; maximal 0,75 Liter/ha in der Kultur/Jahr eingesetzt werden.
Die Wartezeit in Pfirsich Pflaume, Zwetschge, Reneklode und Mirabelle beträgt 7 Tage. |
Eine Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich.
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.