Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassungen gegen Kirschessigfliege an Beeren- und Steinobst

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 03.06.2025

 

Das BVL hat für das Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen Kirschessigfliege an Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere sowie Heidelbeere vom 23.05.2025 bis 19.09.2025 erteilt. 

Exirel darf in Rote, Weiße und Schwarze Johannisbeere und in Heidelbeere von BBCH 81 (Beginn der Fruchtreife: sortenspezifische Veränderung der Grundfarbe) bis 87 (Pflückreife: bei 70% der Trauben sind alle Beeren voll ausgereift; die Basisbeeren sind weich) nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf im Freiland ein- oder zweimal gespritzt oder gesprüht werden. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind zwei Anwendungen im Abstand von mindestens drei Tagen mit einem Aufwand von je 0,75 l/ha in mindestens 600 l Wasser/ha zulässig (d. h. maximal 1,5 l/ha in der Kultur/Jahr). Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist nur eine Anwendung mit einem Aufwand von 0,75 l/ha in mindestens 600 l Wasser/ha zulässig (d. h. maximal 0,75 l/ha in der Kultur/Jahr). Die Wartezeit beträgt 3 Tage. 

Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten. 

 

Zusätzlich hat das BVL gegen für das Pflanzenschutzmittel SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) eine Zulassung gegen Kirschessigfliege an Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode, Pfirsich und Aprikose vom 23.05.2025 bis 19.09.2025 erteilt. 

SpinTor darf in Süßkirsche, Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Reneklode, Pfirsich und in Aprikose von BBCH 85 (Fortgeschrittene Fruchtausfärbung) bis 87 (Pflückreife) nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege im Freiland bis zu zweimal im Abstand von mindestens 7 Tagen gespritzt oder gesprüht werden. Der Aufwand beträgt je Behandlung 0,075 L/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 L Wasser/ha und je m Kronenhöhe, wobei maximal 0,15 L/ha je Behandlung zulässig sind. Pro Kultur/Jahr sind maximal 0,3 l/ha zulässig. Die Wartezeit beträgt bei Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle und Reneklode 5 Tage und bei Aprikose und Pfirsich 7 Tage. 

Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.

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Bernhard Bundschuh

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