Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassungen – hier: Änderungsbescheid

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 05.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für das „Notfallzugelassene Produkt“ SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz ein Änderungsbescheid erstellt wurden. Diese lauten wie folgt.

 

Änderungsbescheid für SIVANTO prime mit dem Wirkstoff Flupyradifurone in der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz, wie folgt

 

Der Bescheid vom 27. März 2026 wie folgt abgeändert:

  • In der Fassung der Anwendung in der Anlage des Bescheides wird der späteste Zeitpunkt der Anwendung von BBCH 49 auf BBCH 39 geändert.

Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

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Bernhard Bundschuh

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