Pflanzenschutzmittel – Notfallzulassungen – hier: Änderungsbescheide
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.05.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass für verschiedene "Notfallzugelassene Produkte" im Rahmen der bisherigen Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz Änderungsbescheide erstellt wurden. Diese lauten wie folgt.
Änderungsbescheid für Mospilan SG mit dem Wirkstoff Acetamiprid in der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Die Angabe zum Anwendungszeitpunkt wurde geändert in: „Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf“.
Änderungsbescheid für Movento SC 100 mit dem Wirkstoff Spirotetramat in der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
Der EPPO-Code der Kultur Pflaume wird im Abschnitt B des Bescheides und in der Tabelle zur Fassung der Anwendung von PRNDT auf „PRNDO“ geändert.
Änderungsbescheid für HARPUN mit dem Wirkstoff Pyriproxyfen in der Zulassung für Notfallsituationen im Pflanzenschutz
In der Tabelle zur Fassung der Anwendung in der Anlage des Bescheides wird die Erläuterung zum Aufwand geändert in „maximal 2,0 Liter/ha je Kultur/Jahr“.
Hinweis: Für den Einsatz der genannten Präparate gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.