Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassungen nach Art. 53

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 08.04.2026

 

Blattlausbekämpfung in Zuckerrübe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für die Pflanzenschutzmittel Carnadine 200 und Danjiri (beide mit dem Wirkstoff: Acetamiprid) jeweils eine Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrübe vom 1. April 2026 bis 29. Juli 2026 erteilt. Die Mittel dürfen im Freiland nach Warndienstaufruf von BBCH 19 bis 39 bis zu zweimal mit einem Aufwand 0,25 kg/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. 

Achtung: Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Die Mittel haben eine B2-Auflage, d. h. Anwendung auf blühende oder von Bienen beflogenen Pflanzen erst nach dem Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr (NB6621). In Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (vor allem Azole), sogar eine B1-Auflage, d.h. überhaupt keine Anwendung auf blühende oder von Bienen beflogenen Pflanzen (NB6612). Die Wartezeit beträgt 35 Tage. Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten. 

 

Bekämpfung des Maiswurzelbohrers - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Nermady (Wirkstoff: 8-Methyldecan-2-yl-propanoate) eine Zulassung gegen den Westlichen Maiswurzelbohrer in Mais und Zuckermais vom 1. April 2026 bis zum 29. Juli 2026 erteilt. Bei dem Mittel handelt es sich um ein Pheromon, das in Feldversuchen die Paarungsrate der adulten Käfer um 64% reduziert werden. Die patentierte Pheromon-Formulierung erlaubt eine kontinuierliche Freisetzung über die Saison. Der Wirkstoff verwirrt die Männchen, was zu einer reduzierten Paarung und damit zu weniger Eiern und weniger Larven führt. Die Wirkung der Behandlung wird für den Anbauer jedoch erst im Folgejahr in Form einer reduzierten Anzahl Larven im Feld sichtbar. Daher eignet sich das Pflanzenschutzmittel hauptsächlich für Maisflächen ohne Furchtwechsel, z.B. Saatmais. Nermady darf kurz vor Beginn des Käferfluges bis zum Käferflug in BBCH 17 bis BBCH 75 einmalig mit einem Aufwand von 4 kg/ha in 150 bis 400 Liter Wasser pro ha gespritzt werden. 

Achtung: Auflagen zum Schutz von Anwender und Gewässer sind zu beachten. 

 

Wanzen in Baumobst - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Karate Zeon (Wirkstoff: Lambda-Cyhalothrin) eine Zulassung gegen Grüne Futterwanze, Rotbeinige Baumwanze an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Pfirsich und Nektarine vom 25. März 2026 bis 22. Juli 2026 erteilt sowie gegen Grüne Stinkwanze, Grüne Reiswanze, Graue Gartenwanze, Marmorierte Baumwanze, Beerenwanze an Apfel, Birne, Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Pfirsich und Nektarine vom 01. Mai 2026 bis 28. August 2026. Karate Zeon darf nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen (je nach Wanzenart unterschiedlicher Zeitpunkt) einmalig mit einem Aufwand von 0,0375 l/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l/ha Wasser gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,075 l/ha (entspricht maximal 2 m Kronenhöhe). Bei der Grünen Futterwanze und der Rotbeinigen Baumwanze liegt der Anwendungszeitpunkt kurz vor der Blüte bis kurz nach der Blüte (BBCH 59 bis BBCH 72). Bei der Grünen Stinkwanze, Grünen Reiswanze, Grauen Gartenwanze, Marmorierten Baumwanze und der Beerenwanze liegt der Anwendungszeitpunkt in den Sommermonaten Juni bis August (BBCH 74 bis BBCH 85). Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Achtung: Anwendungsbestimmungen und Auflagen zum Schutz von Anwender, Naturhaushalt und Gewässer sind zu beachten. 

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Bernhard Bundschuh

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