Pflanzenschutzmittel – Sortenabhängige Notfallzulassung für Vegas

Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 24.06.2026

 

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt Vegas mit dem Wirkstoff Cyflufenamid eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.

 

Die Zulassung wird für die Zeit vom 22. Juni 2026 bis zum 19. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 4.128 Liter und ist damit ausreichend zur Behandlung von 13.760 ha.

 

Vegas kann wie folgt eingesetzt werden:

Produkt

Vegas

Kultur(en)

Hopfen (HUMLU)

ausschließlich für folgende Sorten: Hersbrucker spät, Perle, Spalter Select, Smaragd, Northern Brewer, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Nugget, Herkules, Polaris

Schadorganismen

Echter Mehltau (Sphaerotheca macularis humuli)

Einsatz, Aufwand und Wartezeit

Das Mittel darf gegen den genannten Schaderreger in Hopfen-Ertragsanlagen der o.g. Sorten bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Kulturentwicklungsbereich BBCH 61 bis BBCH 89 gesprüht werden

 

Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt.

 

Die Aufwandmenge beträgt 0,3 Liter/ha in 1.500 bis 2.500 Liter Wasser/ha.

 

Die Wartezeit beträgt 7 Tage.

Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

 

 

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Bernhard Bundschuh

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