Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen im Obstbau

Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 25.02.2025

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Surround (Wirkstoff: Aluminiumsilikat) eine Zulassung gegen Birnenblattsauger (Cacopsylla spec.) in Birne vom 8. Februar 2024 bis 6. Juni 2024 (Frühjahrsanwendung) sowie vom 15. September 2024 bis 12. Januar 2025 (Herbstanwendung) im Freiland erteilt. 

Surround darf nach Warndienstaufruf insgesamt viermal im Frühjahr bei Flugbeginn der adulten Birnenblattsauger (bis BBCH-Stadium 65) sowie im Herbst nach dem Laubfall (ab BBCH-Stadium 97) mit 16 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 400 Liter/ha Wasser und m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Der maximale Aufwand je Behandlung beträgt 32kg/ha (entspricht 2m Kronenhöhe). 

Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20m zu angrenzenden Hecken, Gehölzinseln, Feldrainen, etc. mit einer Breite von mindestens 3m mit einem verlustmindernden Gerät mit mindestens 75% Abdriftminderung erfolgen. In Gemeinden mit ausreichend Kleinstrukturen ist Abdriftminderndes Gerät notwendig (NT102-1).

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Bernhard Bundschuh

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