Pflanzenschutzmittel - Notfallzulassung für COSAYR
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 22.06.2026
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), teilt heute mit, dass das Produkt COSAYR mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprole eine Notfallzulassung (gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/200) erhalten hat.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 19. Juni 2026 bis zum 16. Oktober 2026 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird begrenzt auf 100 Liter und ist damit ausreichend zur Behandlung von 714 ha.
COSAYR kann wie folgt eingesetzt werden:
Produkt | COSAYR |
Kultur(en) | Zierpflanzen (NNNZZ) |
Schadorganismen | Japankäfer (Popillia japonica) |
Das Mittel darf im Freiland-Zierpflanzenbau bei Befall und nach Aufforderung durch die zuständige Pflanzengesundheitskontrolle gegen den genannten Schaderreger gespritzt oder gesprüht werden. Die max. Anzahl der Behandlungen wurde in dieser Anwendung auf 1 Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Behandlung begrenzt. Die Aufwandmenge beträgt 0,14 Liter/ha in 500 bis 1.500 Liter Wasser/ha. Die Festsetzung einer Wartezeit „N“ ist ohne Bedeutung. |
Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.