Ackerbau – Unklarheiten treiben die Betriebe derzeit um…

Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 08.12.2025

 

Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt im Neckar-Odenwald-Kreis versucht heute in die viel diskutierte „Elektronische Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz“ Klarheit zu schaffen in der Form was damit genau auf die Betriebe zu kommt und v.a. wann die neue Pflicht greift.

 

Bis Ende 2025 können die Anwender die verpflichtenden Aufzeichnungen zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln noch schriftlich oder elektronisch durchführen. Ab 01. Januar 2026 ist dies dann nur elektronisch in einem maschinenlesbaren Format möglich. Doch Achtung: Deutschland plant, die mögliche Übergangsfrist zu nutzen und eine Verschiebung auf 01.01.2027 zu nutzen. Die offizielle Bestätigung steht aber noch aus. Nicht von der Verschiebung betroffen ist aber die erweiterte Aufzeichnungspflicht, d.h. der neue Aufzeichnungsumfang ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich - siehe Foto oben!

 

Praxistipps: Wir empfehlen aber trotz der Verschiebung bereits zum 01. Januar 2026 mit der elektronischen Aufzeichnung zu beginnen. Dies kann entweder mit einer beliebigen kommerziell erhältlichen elektronischen Schlagkartei geschehen oder mit der Web-Anwendung PSM-DOK. 

  • „PSM-DOK“ ist eine von Rheinland-Pfalz entwickelte Web-Anwendung und wird den baden-württembergischen Landwirten mit Beginn des Januars 2026 kostenlos zur Verfügung stehen. 

  • „PSM-DOK“ ersetzt keine kommerziellen Schlagkarteien, sondern ist ein Angebot für Landwirte, die bislang nur handschriftlichen aufzeichnen und weiterhin keine Schlagkartei erwerben möchten. 

Diese Anwendung empfehlen wir aber nur kleineren Betrieben mit einer geringen Anzahl an Schlägen. Alle anderen sollten in jedem Fall auf elektronische Schlagkarteien zurückgreifen.

 

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