Pflanzenschutz – Aufzeichnungspflicht neu geregelt

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 17.02.2026

 

„Seit dem 01.01.2026 haben sich die Anforderungen der Pflanzenschutz Dokumentation geändert,“ so T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen in seinen heutigen regional gültigen Hinweisen.

 

Nach der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564 der Europäischen Union muss nun unverzüglich nach der Anwendung die Maßnahme dokumentiert werden. Zu dem bisherigen Umfang kommen noch weitere Punkte dazu:

Art der Verwendung (im Ackerbau meist: „Behandlung von Oberflächen“), Zulassungsnummer, Lage der behandelten Fläche (FLIK-Nummer), Uhrzeit, EPPO-Code und BBCH-Stadium der Kultur. Anstelle der FLIK-Nummer zur Festlegung der Lage der Fläche besteht nun für alle, die einen Gemeinsamen Antrag stellen, die Möglichkeit, die Lage der behandelten Fläche über die Unternehmens-Nr. (UD-Nr.), die Schlag-Nr. und ggf. die Teilschlag-Bezeichnung gemäß FIONA Flächenverzeichnis anzugeben.

Die bisher in dieser Verordnung auch geforderte elektronische Aufzeichnungspflicht in einem maschinenlesbaren Format wurde jetzt erstmal auf den 01.01.2027 verschoben. Anbei finden Sie ein Merkblatt zu diesem Thema.

 

Das Land Baden-Württemberg stellt zur elektronischen Aufzeichnung - über das DLR RP - eine kostenlose Plattform namens „PSM-DOK“ bereit.

 

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