Pflanzenschutzmaßnahmen – Merkblatt Erweiterte Aufzeichnungspflicht
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 18.02.2026
„Anbei erhalten Sie ein vom LTZ erstelltes Merkblatt zur Aufzeichnungspflicht,“ so die renommierte Pflanzenschutzberaterin A. Vetter von der amtlichen Beratung im Landkreis Heilbronn
Praxistipps: Mittlerweile steht nunmehr fest, dass anstelle der FLIK-Nummer in FIONA zur Festlegung der Lage der Fläche, für diejenigen die einen Gemeinsamen Antrag stellen, auch über die Unternehmensnummer (UD-Nr.), die Schlag-Nr. und ggf. die Teilschlag-Bezeichnung gemäß FIONA Flächenverzeichnis anzugeben ist.
Integrierter Pflanzenschutz - Infodienst - LTZ Augustenberg
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