Pflanzenschutzmittel – Aufzeichnung der Pflanzenschutzmaßnahmen (Dokumentation)

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 26.10.2026

 

Die versierte und langjährige Pflanzenschutz- und Anbauberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen erinnert: „Denken Sie daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz unverzüglich aufzuschreiben.“

 

Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, müssen Sie als Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf ihrem Betrieb aufbewahren. Ab den 01.01.2027 muss die Dokumentation in einem elektronischen maschinenlesbaren Format erfolgen. Zulässige Formate umfassen unter anderem digitale Ackerschlagkarteien sowie strukturierte Datenformate wie JSON, XML oder CSV. Nicht zulässig ist hingegen das PDF-Format, da es nicht maschinenlesbar im Sinne der Verordnung ist.

Folgende Daten müssen vorhanden sein: 

  • Name des Anwenders

  • Datum

  • Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name)

  • Zulassungsnummer

  • Aufwandmenge pro ha

  • Kultur

  • EPPO-Code der Kultur

  • BBCH-Stadium der Kultur bei Anwendungsbeschränkungen auf einem BBCH-Bereich

  • Fläche

  • Lage der behandelten Fläche

  • Uhrzeit der Behandlung bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung

  • Art der Verwendung

Außerdem sollten Sie auch die Maßnahmen im Bereich IPS+ (z.B. Schädlingskontrolle, resistente Sorte etc.) dokumentieren. Aufbewahrungspflicht sind 3 Jahre! 

Praxistipp: Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft - die Aufzeichnungen müssen spätestens nach 30 Tagen in der elektronischen Form vorliegen.