Pflanzenschutzmittel – Beseitigungspflichtige Mittel fachgerecht entsorgen

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 20.01.2025

 

Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle informiert die Praxis im Rems-Murr-Kreis darüber, dass beseitigungspflichtige Pflanzenschutzmittel fachgerecht entsorgt werden müssen und erläutert auf was dabei ganz besonders geachtet werden muss.

 

Lagerung - Zu einer ordnungsgemäßen Lagerung gehört, dass die Mittel unter Verschluss gehalten werden, die Behälter dicht sind, geschützt gegen ein mögliches Abfließen bzw. Versickern (z.B. durch Auffangwannen). Das Lager muss trocken, sauber und frostfrei sein, die Lagerung übersichtlich und ordentlich. Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur in Originalbehältern/-verpackungen gelagert werden, die Etiketten müssen gut lesbar sein. Keine gemeinsame Lagerung von Pflanzenschutzmitteln mit Lebens- oder Futtermittel. Pflanzenschutzmittel, die über keine Zulassung mehr verfügen, sind bis zur nächsten Entsorgungsmöglichkeit getrennt von den zugelassenen Mitteln im Pflanzenschutzschrank unterzubringen.

 

Zulassungssituation und Entsorgungspflicht - Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich befristetSie dürfen nach Ende der Aufbrauchfrist nicht mehr eingesetzt werden. Ist ein Wirkstoff nicht mehr zugelassen oder wurde seine Zulassung widerrufen, ist dies i.d.R. mit einer Entsorgungspflicht nach Ende der Aufbrauchfrist für die betroffenen Pflanzenschutzmittel verbunden. 

Beseitigungspflichtige Mittel können z.B. bei den Problemmüllsammelstellen (PMS) im Kreis ab-gegeben werden. PMS-Standorte im Rems-Murr-Kreis sind in Backnang-Steinbach (Deponie Stein-bach), in Winnenden (Deponie Eichholz) sowie in Urbach und Waiblingen.

Unter dem Link: https://www.abfallwirtschaft-rems-murr.de/muell-entsorgen/entsorgungseinrichtungen#c507 können die jeweiligen Öffnungszeiten und Öffnungstermine für 2026 abgerufen werden. 

Größere Menge können auch über spezialisierte Entsorgungsfirmen bzw. über das vom Industrieverband Agrar e.V. (IVA) initiierte PRE-System (www.pre-service.de) kostenpflichtig entsorgt werden. 

Im Internet stehen sehr gute Seiten zur Recherche über den Zulassungsstand der einzelnen Mittel zur Verfügung. Im Folgenden zwei sehr informative Plattformen: 

BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherzeit 

  • Hinweise zur Entsorgungspflicht von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung aktuell widerrufen wurde gibt es unter

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/03_Widerrufe/psm_ZugelPSM_widerrufe_node.html (letzte Änderung: 11. Dezember 2025)

  • Hinweise über die Entsorgungspflicht von Mitteln, deren Zulassung schon länger beendet ist sind abrufbar unter

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Beendete_PSM.html?nn=11030632. Die Datei für 2026 müsste in Kürze unter diesem Link abrufbar sein.

  • Zugelassene Pflanzenschutzmittel können unter nachfolgendem Link abgerufen werden

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/psm_ZugelPSM_node.html

PS Info (Pflanzenschutz Information) - PS Info ist eine Datenbank mit umfassenden Informationen zum Thema Pflanzenschutz. Es stehen vielseitige Möglichkeiten zur Recherche zur Verfügung, z.B. nach Handelsname, Wirk-stoff, Indikation, Zulassungsstand etc.. Die entsprechende Internetseite ist über folgenden Link erreichbar: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa

Praxistipps: Bei Fragen zum Zulassungsstand von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich jederzeit an das Pflanzenschutz-/Pflanzenbauteam am Landwirtschaftsamt wenden. Nutzen Sie diese Möglichkeit!! Im Folgenden erhalten Sie eine Liste mit einer Auswahl an Pflanzenschutzmitteln, die nach aktuellem Stand in den Jahren 2022-2027 entsorgungspflichtig wurden/werden.

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