Pflanzenschutzmittel – Dokumentation der Maßnahmen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.11.2025
Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt im Neckar-Odenwald-Kreis informiert heute mit einem wichtigen Hinweis: „Denken Sie in der kommenden, ruhigeren Zeit daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben.“
Praxistipps: Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren. Folgende Daten müssen vorhanden sein: Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha. Aufbewahrung 3 Jahre. Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft.
Ab dem 1.1.2026 soll die elektronische Aufzeichnungspflicht mit erweiterten Dokumentationspflichten kommen, eine Verschiebung auf 2027 wird aber erwartet. „Wir werden Sie in einer Info-Veranstaltung im Januar über die neuen Regelungen informieren.“ Nutzen Sie auch die Zeit, ihr Pflanzenschutzlager zu kontrollieren und auf nicht mehr zugelassene Pflanzenschutzmittel zu prüfen. Wenden Sie sich gerne an die Buchener Expertin.