Pflanzenschutzmittel – Dokumentation von Pflanzenschutzmaßnahmen

Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 04.11.2025

 

„Denken Sie daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben,“ so die langjährig versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen im Schwarzwald-Baar-Kreis mit der wichtigen Ergänzung: „Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, müssen Sie als Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf ihrem Betrieb aufbewahren!“ Die Aufschriebe sind dieses Jahr noch nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.

Folgende Daten müssen vorhanden sein -  Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha. Außerdem sollten Sie auch die Maßnahmen im Bereich IPS+ (z.B. Schädlingskontrolle, resistente Sorte ec.) dokumentieren. Aufbewahrung 3 Jahre. Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft!

Ab den 01.01.2026 kommt es zu Änderungen bei der Dokumentation. Es müssen dann folgende Parameter mit aufgenommen werden:

  • EPPO-Code der Kultur

  • BBCH-Stadium der Kultur

  • Lage der behandelten Fläche

  • Uhrzeit der Behandlung bei Indikationen mit zeitlicher Einschränkung

  • Zulassungsnummer

  • Art der Verwendung

Die Aufzeichnungen müssen spätestens nach 30 Tagen vorliegen. Ob dies schon in elektronischer Form verpflichtend ist entscheidet sich noch. Aber spätestens ab dem 01.01.2027 wird dies der Fall sein. Es wird nicht empfohlen dafür eine eigene Software bzw. Text oder Tabellenkalkulationen zu erstellen. Eine kostenlose Webanwendung ist gerade in der Entwicklung. Des Weiteren können beliebig kommerziell erhältliche Schlagkartei verwendet werden.