Pflanzenschutzmittel – Geänderte Aufzeichnungspflicht

Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 28.11.2025

 

Der renommierte Pflanzenschutzberater T. Bender vom Amt Bad Mergentheim im Main-Tauber-Kreis weiß, dass es neue Anforderungen an die Aufzeichnungen von Pflanzenschutzmittel gibt. „Zukünftig müssen Aufzeichnungen über Pflanzenschutzmittel-Anwendungen ab dem 01.01.2026 in einem digitalen, maschinenlesbaren Format geführt werden.“

 

Die Mitgliedstaaten können die Vorgabe der Aufzeichnung in einem elektronischen, maschinenlesbaren Format jedoch bis 01.01.2027 verschieben. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass Deutschland von dieser Übergangsfrist Gebrauch machen wird. Eine offizielle Bestätigung durch das Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) steht allerdings noch aus. 

Welche Angaben zu Pflanzenschutzschutzmittelanwendungen müssen ab 2026 dennoch aufgezeichnet werden, auch wenn die digitale Form auf 2027 verschoben wird? 

Die Durchführungsverordnung sieht vor, dass die bisherigen Aufzeichnungspflichten um zusätzliche Angaben erweitert werden. Diese Ergänzungen gelten bereits ab dem 01.01.2026, unabhängig von der Verschiebung der digitalen Aufzeichnungspflicht. Über kurz oder lang werden Pflanzenschutzmittelanwendungen in einem digitalen maschinenlesbaren Format geführt werden müssen- spätestens ab 2027. Wie kann diese Verpflichtung eingehalten werden? 

Ackerschlagkarteien berücksichtigen die neuen Anforderungen – Nutzer aktueller Systeme sind auf der sicheren Seite. Alternativ ist „PSM-DOK“ ist eine geplante kostenlose Web-Anwendung einiger Bundesländer die ab 2026 für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden wird. PSM DOK-Eingaben sind auf Handy, Tablett oder PC möglich. Wenn das Modul frei zugänglich ist informieren wir wieder. 

Dies ganze hat sicherlich nichts mit Bürokratieabbau zu tun. 

Praxistipps: Für Betriebe mit mehr als 15-20 Schlägen und vielgliedriger Fruchtfolge werden die Eingaben in „PSM- DOK“ aufwändig. Hier empfiehlt es Sie sich, eine professionelle, kostenpflichtige Schlagkartei zu führen. Machen Sie sich dazu im Jahr 2026 kundig. Einige Anbieter bieten auch Demoversionen oder befristete Zugänge zu ihren Plattformen an. Dann können Sie sich vorher informieren und sich dann für eine Plattform, die für ihre Zwecke dienlich ist, entscheiden. Nur wenn Sie mit einem für Sie passenden System arbeiten, werden die Eingaben nicht zu nervig. 

Im obigen Foto finden Sie Hinweise, welche Ergänzungen, der in 2026 noch möglichen, handschriftlichen Aufzeichnung zusätzlich angefügt werden müssen. Ab 2027 kommt folgt dann der endgültige Übergang zur digitalen Aufzeichnung.