Pflanzenschutzmittel - Lager richtig aufräumen!

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 28.10.2025

 

„Nutzen Sie die regnerische Witterungsphase um wieder Ordnung in Ihr Pflanzenschutzmittel-Lager zu bringen,“ so der Rat des Ravensburger Beratungstriumphierats M. Koch, M. Kreh und S. Löbner vom Landwirtschaftsamt Ravensburg. „Somit sind Sie nächstes Jahr nicht nur schneller beim Berechnen der notwendigen Bestellmengen, sondern Sie laufen auch weniger Gefahr, dass sich ein Produkt ohne aktuelle Zulassung im Schrank befindet.“

Die Lagerstätten von Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen von Betriebskontrollen in den nächsten Wochen stichprobenartig kontrolliert. Dabei sind folgende Punkte im Speziellen zu beachten:

  • Lagerstätte ist abschließbar und kann von Unbefugten nicht betreten werden

  • Eindeutige Kennzeichnung des Pflanzenschutzmittel-Lagers

  • Pflanzenschutzmittel können nicht Auslaufen auch wenn ein Gebinde Mal undicht sein sollte

  • Im Lager befinden sich keine Produkte ohne aktuelle Zulassung

  • Produkte sind frostsicher aufbewahrt

  • Lebens- oder Futtermittel stehen nicht in direktem Kontakt zum Pflanzenschutz-Lager

Praxistipps: Wenn Sie sich bei einem Produkt nicht sicher sind ob dies noch über eine aktuelle Zulassung verfügt, so können Sie dies ganz einfach online über die Homepage PS Info überprüfen. Geben Sie dazu auf der Startseite unter der Rubrik „Suche“ die Zulassungsnummer des Produkts ein. Sollte das Programm das Produkt nicht mehr finden, so verfügt es über keine aktuelle Zulassung mehr. Ist dies der Fall, so müssen Sie das Produkt bei einer Problemstoffsammlung abgeben. Wann eine in Ihrer Nähe stattfindet können Sie folgendem Flyer (einfach anklicken) entnehmen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie sich auch gerne direkt bei uns melden. Eine Anwendung von nicht zugelassenen Produkten ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz.