Sachkunde - Änderung der Übergangsfrist zur Sachkunde mit Rodentiziden
Sachkundenachweis BW; Foto LTZ Augustenberg
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 24.06.2026
Das renommierte Beratungstrios M. Längle, S. Löbner und M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg weist heute exklusiv daraufhin, dass der Bundesrat am 12.06.2026 beschlossen hat, dass die erforderliche Sachkunde für die Verwendung von Bioziden verschoben wird.
Wer also eine Schadnagerbekämpfung (Ratten) nur gelegentlich bzw. nur in geringem Umfang im eigenen Betrieb anwendet, muss die Sachkunde erst bis spätestens 28.07.2030 nachweisen. Das gilt vorbehaltlich aller Einspruchs- und Widerrufsfristen. Hauptsächlich betrifft die Übergangsfrist Landwirtschafts- und Lebensmittelbetriebe und Kanalarbeiter.