Sachkunde – Aufzeichnungen Pflanzenschutz (Merkblatt und Schulungstermine)

Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 13.02.2026

 

„Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz,“ so die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen. „Bei der Präsenzveranstaltung war noch in Abstimmung in welcher Form die eindeutige Lage der Fläche dokumentiert werden muss.“

Erfreulicherweise konnte erreicht werden, daß nun nicht mehr die FLIK-Nummer zwingend erforderlich ist, sondern, dass die Unternehmens-Nr. (UD-Nr.), die Schlag-Nr. und gegebenenfalls die Teilschlag-Bezeichnung der behandelten Fläche gemäß FIONA-Flächenverzeichnis anzugeben ist. Diese und weitere Infos können dem angefügten Merkblatt entnommen werden. 

Praxistipp: Für Landwirte, die mit dem kostenlosen Programm psmdok aufzeichnen wollen, werden weitere online-Schulungen angeboten.

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