Sachkunde – Erweitere Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutzmaßnahmen

Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 21.02.2026

 

„Vom LTZ Augustenberg steht nun ein Merkblatt zur Aufzeichnungspflicht kostenfrei verfügbar,“ so das Kupferzeller Beratungsduo B. Weiss und B. Weger vom Landwirtschaftsamt in seiner aktuellen Mitteilung mit der Ergänzung: „Wie im Rundschreiben im Dezember 2025 und in unseren Winterveranstaltungen vorgestellt, wird künftig eine elektronische und maschinenlesbare Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen erforderlich sein.“ Dieses ist dem Infoservice beigefügt.

 

Praxistipps: Bitte beachten Sie auch, dass anstelle der vieldiskutierten FLIK-Nummer zur Festlegung der Lage der Fläche nun für alle, die einen Gemeinsamen Antrag stellen, die Möglichkeit besteht, die Lage der behandelten Fläche über die Unternehmens-Nr. (UD-Nr.) und die Schlag-Nr. gemäß FIONA Flächenverzeichnis anzugeben.

 

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