Sachkunde – Pflanzenschutzdokumentation neu geregelt
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 26.03.2026
„Seit diesem Jahr gibt es grundlegende Änderungen bei der Pflanzenschutzdokumentation,“ so die Münsinger Pflanzenschutzexperten P. Schmelcher und C. Schrade mit ein paar wesentlichen Tipps dazu.
EPPO-Code - Anstatt der Kultur muss nun einen EPPO-Code eingetragen werden – der international gültige EPPO-Code beispielsweise für Winterweizen ist TRZAW.
BBCH-Stadium - Weiterhin muss zu jeder Anwendung das BBCH-Stadium eingegeben werden. Die Skala geht von 0 - 99. Die Pflanzenschutzmittel sind in einem bestimmten Bereich dieser Skala zugelassen, z.B. BBCH-Stadium 21 bis Stadium 32.
Lage - Zusätzlich muss die Lage der einzelnen, behandelten Schläge angegeben werden. Antragsteller können wählen zwischen der FLIK-Nummer (ersichtlich aus FIONA) oder der Kombination von Schlagnummer und Bezeichnung wie in FIONA für jeden behandelten Schlag.
Zulassungsnummer - Des Weiteren muss die Zulassungsnummer des Pflanzenschutzmittels angegeben werden (z.B. 043838-00 für Boxer mit der aktuellen Zulassungsnummer).
Uhrzeit des Beginns - Eine Angabe der Uhrzeit des Beginns der Applikation des Pflanzenschutzmittels ist erforderlich, wenn die Zulassung Bezug auf die Uhrzeit nimmt, z.B. bei B2-Insektiziden.
Datum, Aufwandmenge, Produktname, Name des Anwenders - Angaben zu Datum, Aufwandmenge, des Namens des verwendeten Mittels und der Person, welche die Pflanzenschutzmittel ausbringt, sind weiterhin erforderlich.
Praxistipps: Zur elektronischen Dokumentation des Pflanzenschutzes können meist kostenpflichtige Ackerschlagkarteien, welche alle erforderlichen Parameter rechtssicher dokumentieren, verwendet werden. Alternativ steht allen Pflanzenschutzanwendern in Baden-Württemberg für die Pflanzenschutzdokumentation das kostenlose Programm PSM-DOK auf der Internetseite www.psmdok.de zur Verfügung.