Sachkunde – Rechtliche Neuerungen bei Pflanzenschutzmitteln kennen

Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 30.12.2025

 

„Wir informieren heute über den Einsatz von Fraßködern mit Antikoagulanzien (umgangssprachlich „Rattengift“),“ so die beiden renommierten Pflanzenschützer B. Lutsch und C. Erbe aus dem Landkreis Karlsruhe.

 

Die meisten Rodentizide, die als Fraßköder auf dem Markt erhältlich sind, enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Die Aufnahme dieser Wirkstoffe durch Ratten und Mäuse führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt in der Regel erst 3 bis 7 Tage nach Aufnahme ein, sodass vor allem Ratten die einsetzende Giftwirkung nicht mit dem Giftköder in Verbindung bringen können und keine Köderscheu entwickeln. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der 1. und der 2. Generation. Antikoagulanzien der 1. Generation sind Warfarin, Chlorophacinon und Coumatetralyl. Zu den Antikoagulanzien der 2. Generation zählen die Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen. 

Die Zulassung für Biozid-Produkte der Produktart 14 mit antikoagulanten Wirkstoffen wird für die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt. Zur Produktart 14 gehören Rodentizide wie beispielsweise 

  • Produkte zur Bekämpfung von Wühlmäusen 

  • Produkte zur Bekämpfung von Ratten 

  • Produkte zur Bekämpfung von Mäusen 

  • Produkte zur Bekämpfung von anderen Nagetieren 

Derzeit findet EU-weit die Bewertung der Verlängerungsanträge dieser Rodentizide statt. Dabei erfolgt eine umfassende Neubewertung der bestehenden Zulassungen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und neuer Leitfäden u.a. zur Umweltrisiko- und Wirksamkeitsbewertung. Im Rahmen der Neubewertung kommt es zu verschärften Auflagen für Nutzer der entsprechenden Biozide. 

 

Das müssen Landwirte künftig beim Bekämpfen von Schadnagern beachten: Die Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) wird zukünftig, mit einer Frist bis zum 28.07.2027, nicht mehr anerkannt (§25 Übergangsvorschriften, GefStoffVO). Bis zu diesem Zeitpunkt kann jeder Landwirt, der im Besitz eines gültigen Sachkundenachweises ist, Antikoagulanzien erwerben und ausbringen. Welche Fortbildungen/Nachweise nach dem 28.07.2027 erforderlich sind bzw. wo und wie diese erworben werden können, befindet sich derzeit noch in Klärung.

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