Sachkunde – Stand der Sachkundeverpflichtung für Rodentizide

Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 30.06.2026

 

Die langjährig renommierte und äußerst agile Pflanzenschutzexpertin A. Bäuerle vom Landwirtschaftsamt Rems-Murr-Kreis informiert die regionale Praxis in ihrem Beratungsgebiet wie auch überregional über den aktuellen Stand der Sachkundeverpflichtung für Rodentizide und in diesem Zusammenhang stehende, jetzt bekanntgewordene Fristverlängerung. Denn am 12. Juni 2026 hat der Bundesrat diese Übergangsfrist für die Umsetzung der Sachkundeverpflichtung zunächst bis zum 28. Juli 2030 verlängert. 

 

Wer sachkundig ist im Pflanzenschutz (Sachkundenachweis Pflanzenschutz) konnte im eigenen Betrieb und im gelegentlichen Umfang bisher Rodentizide zur Bekämpfung von Schadnagern einsetzen. Eine Änderung der Gefahrstoffverordnung im Jahre 2021 verlangt nun einen zusätzlichen Sachkundenachweis nach §15c GefStoffV. Auf der Grundlage einer Übergangsvorschrift (nach § 25 Abs. 2 GefStoffV) dürfen Landwirte weiterhin im eigenen Betrieb und in gelegentlichen Umfang Rodentizide noch bis zum 28. Juli 2027 anwenden. 

 

Ein wichtiger Grund für die erneute Verlängerung der Übergangsfrist ist, dass aufgrund der hohen Anzahl der betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe die notwendigen Schulungen bis zu der bisher geltenden Übergangsfrist nicht zu schaffen sind. Zudem sind Inhalt und Umfang der Sachkundeschulungen auf Bundesebene noch nicht abschließend abgestimmt. Dadurch ist eine bundesweit einheitliche behördliche Anerkennung der Sachkundelehrgänge nicht möglich. Die wird aber als unerlässlich angesehen.

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