Die Anzahl der Prüfungsteilnehmer ist begrenzt. mehr ...
Die Prüfung für den Erwerb des „Sachkundenachweises im Pflanzenschutz“ wird vor dem Prüfungsausschuss der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau... mehr ...
Diese Chipkarte muss einmalig von jedem beruflichen Anwender von Pflanzenschutzmitteln beantragt werden. ... mehr ...
Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstal... mehr ...
Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung in Sachsen-Anhalt ist die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen: mehr ...
Leitlinie zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln mehr ...
Hier finden Sie Formulare für Anträge, Anzeigen, Bestellungen usw.
LLG Sachsen-Anhaltmechthild.huss(at)llg.mule.sachsen-anhalt.deTel.: 03471-334-363Fax: 03471-334-109
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