Ihr Ansprechpartner
Dr. Armin Hofhansel
Die Pflanzengesundheit ist für ein intaktes Ökosystem, gesicherte Pflanzenproduktion und die biologische Vielfalt, nicht nur in der EU, von zentraler Bedeutung. Durch den globalen Handel mit Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen steigt die Gefahr der Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen, welche unsere einheimische Landwirtschaft und Kulturlandschaft ernsthaft bedrohen oder immense Schäden verursachen können.
Ein zentraler Aspekt der Pflanzengesundheit ist die Ergreifung von rechtlich verbindlichen Maßnahmen gegen sogenannte Quarantäneschädlinge. Diese Schadorganismen können zum Beispiel Insekten, Pilze, Viren oder Bakterien sein. Die gesetzlichen Regelungen sollen ein Einschleppen dieser Schadorganismen verhindern, ihre Ausrottung erzielen oder ihre Ausbreitung einzudämmen.
Neben direkten Importkontrollen wird auch bei Inlandkontrollen in der Landwirtschaft, Gartenbau, Handel und der freien Natur ständig nach neuen Quarantäneschaderregern gesucht. Es ist auch zu garantieren, dass durch den Export einheimischer Waren keine Quarantäneschaderreger verbreitet werden. Exportkontrollen von Waren zur Lieferung in Drittländer sind deshalb ein genauso wichtiger Bestandteil der Arbeit.
Seit dem 14.12.2019 ist die neue Pflanzengesundheitsverordnung ((EU) 2016/2031) in Kraft und beinhaltet neue Regelungen zur Registrierung von Betrieben und zum Pflanzenpass und damit zum Verbringen von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen innerhalb der EU eingeführt.