Um die Feldlerche im nächsten Jahr bei der Brut zu unterstützen, können Lerchenfenster im Getreide angelegt werden mehr ...
Blühstreifen und -flächen sind artenreiche Lebensräume. Auch alte, abgestorbene Bestände sind wertvoller Lebens- und Reproduktionsort über den Winter mehr ...
Ab dem 01.07. können ÖVF-Brachen und ÖVF-Streifen AL gemulcht werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung sofort zu mulchen. Für Tiere, z.B. Feldhasen mehr ...
Mit weniger Bearbeitung kann hier viel erreicht werden. Wegraine und Feldränder sollten, wenn nötig, maximal einmal im Jahr gemäht oder gemulcht werden. mehr ...
Für den Schutz von Jungtieren, Wiesenvögeln, Niederwild sowie Insekten können Streifen auf Grünland oder im Ackerfutter stehengelassen werden. mehr ...
Spontan, ohne vorherige Beantragung können jetzt noch blühende Flächen unter anderem als Blüh- und Bejagungsschneise oder als Honigbrache angelegt werden. mehr ...
Für eine nachhaltige und leistungsbetonte Bewirtschaftung von Grünland und dem Feldfutteranbau muss der Zuchtfortschritt genutzt werden mehr ...
Seit 31.03.2020 ist die neue Landesdüngeverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Über diese Verordnung wurde eine neue, binnendifferenzierte Gebietskulisse... mehr ...