Für die Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen (Nichtkulturland) wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) PflSchG benötigt. Weitere Informationen... mehr ...
Gem. § 4 Abs. 2 der PflSchAnwVO können Ausnahmegenehmigungen für den Einsatz von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und Rodentiziden gewährt werden mehr ...
Für Kulturen mit geringem Anbauumfang, insbesondere im Gartenbau, kann der Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in zusätzlichen Anwendungsgebieten mehr ...
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