Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstal... mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und... mehr ...
Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von Pflanzenschutzmitteln angeboten. mehr ...
Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß Sachkunde-Verordnungzur ÜbersichtOnline-Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß... mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder Sachkundige alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen und eine... mehr ...
Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung in Sachsen-Anhalt ist die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen: mehr ...
Lehrgänge an den hier aufgeführten Landwirtschaftsschulen bereiten auf die Prüfung vor, die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschft und... mehr ...
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§ 9 Pflanze... mehr ...