Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
Endspurt - der zweite Fortbildungszeitraum 2016-2018 läuft aus mehr ...
Der Deutsche Bauern Verlag bietet über seine Internet-Plattform einen bundesweit anerkannten Online-Kurs zur Fortbildung im Pflanzenschutz an. mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder Sachkundige alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen und eine... mehr ...
Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß Sachkunde-Verordnungzur Übersicht mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich... mehr ...
Lehrgänge an den hier aufgeführten Landwirtschaftsschulen bereiten auf die Prüfung vor, die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschft und... mehr ...
Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§ 9 Pflanze... mehr ...
Nach der neue Sachkunde-Verordnung gilt nun als Nachweis ein Sachkundeausweis im Scheckkartenformat... mehr ...