Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstal... mehr ...
NEU! ! ! Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung Sachkunde im Pflanzenschutz für die Anwendung incl. Beratung und/oder Abgabe von Pflanzenschutzmitte... mehr ...
In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von Pflanzenschutzmitteln angeboten. mehr ...
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.03.2024 Bei den anstehenden Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbe... mehr ...
Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
Wer Pflanzenschutzmittel anwenden möchte, muss regelmäßig an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dies muss einmal in einem 3-jahreszeitraum... mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und... mehr ...
Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß Sachkunde-Verordnungzur ÜbersichtOnline-Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß... mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder Sachkundige alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen und eine... mehr ...
Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung in Sachsen-Anhalt ist die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen: mehr ...