Die Teilnahme an einer amtlichen bzw. amtlich anerkannten Fort- oder Weiterbildung ist für sachkundige Personen Pflicht um die Sachkunde aufrecht zu erhalten. mehr ...
In Thüringen werden Lehrgänge mit gezielter Prüfungsvorbereitung getrennt für Abgeber/Händler und Anwender/Berater von Pflanzenschutzmitteln angeboten. mehr ...
Jeder Sachkundige muss innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine von dem amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstal... mehr ...
Nutzen Sie die von November bis Februar verstärkt angebotenen Veranstaltungen mehr ...
Fortbildungsmaßnahmen externer Bildungsträger gemäß Sachkunde-Verordnungzur Übersicht mehr ...
Der Deutsche Bauern Verlag bietet über seine Internet-Plattform einen bundesweit anerkannten Online-Kurs zur Fortbildung im Pflanzenschutz an. mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder Sachkundige alle 3 Jahre an einer amtlich anerkannten Fortbildung teilnehmen und eine... mehr ...
Voraussetzung für die Anerkennung einer Veranstaltung in Sachsen-Anhalt ist die Einhaltung folgender Rahmenbedingungen: mehr ...
Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich... mehr ...
Lehrgänge an den hier aufgeführten Landwirtschaftsschulen bereiten auf die Prüfung vor, die vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschft und... mehr ...